Mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) im Jahr 2004 wurde unter anderem festgeschrieben, dass bis zum Jahr 2023 Anlagen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs grundsätzlich hindernisfrei angepasst werden müssen. Dies gilt auch für Bushaltestellen. 

Die Kissling + Zbinden AG wurde im Oktober 2019 beauftragt, auf Basis der ersten Machbarkeitsüberlegungen 22 Bushaltekanten in der Stadt Thun hindernisfrei auszugestalten.

Ziel ist ein nahezu niveaugleicher Einstieg in die Busse zu realisieren, um einen möglichst angenehmen Einstieg für ältere Personen und Personen mit Rollstühlen oder Rollatoren zu ermöglichen.

Vier der 22 Haltekanten wurden diesen Herbst ausgeführt. Weitere vier folgen im Frühling 2022. Bis Ende 2023 sollen alle 22 Haltekanten ausgeführt sein.

Die Schwierigkeiten des Projekts liegen zum einen in der Koordination der parallel zu realisierenden Haltekanten (Bedürfnisse Werkleitungseigentümer, Aufrechterhalten ÖV und MIV während Bau) wie auch den technischen Anforderungen an eine betriebsfreundliche Bushaltestelle (Anfahrt für Busbetriebe, Lebensdauer Bushaltestelle, Lärmemissionen bzgl. den Anwohnern, Einfügung Busperron in Strassenraum und Umgebung).